Gemäss den Bauvorschriften sind die maximal zulässigen Gebäudehöhen ab massgebendem gewachsenem Terrain zu messen. Bei Ersatzneubauten ist dieses Terrain im Feld nicht mehr bestimmbar, da es durch den Bau der bestehenden Gebäude bereits verändert wurde.
Durch Recherche in Archiven stösst man oft auf historische Pläne und Karten, die Hinweise zum Terrainverlauf vor jeglicher Bautätigkeit geben. Die Kombination von verschiedenen Quellen gleicht bisweilen einem Puzzlespiel.
Erwin Vogel, Emch+Berger WSB AG